Gast
Hallo,
wenn das ganze Haus Saniert wird, dann werden sich die Arbeiten wohl über Wochen oder Monate hinziehen ...
Fassadenarbeiten (Gerüst aufbau), Stemmarbeiten usw. usw., es gibt einige Urteile zu diesem Thema, schauen Sie mal hier im Bereich "Mietminderung" nach, dort werden Sie wohl einiges finden <!-- s --><!-- s -->:
<!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/forum,20,-mietminderungstabelle-mietminderung-in-prozent-%21 http://www.mietrecht-forum.com/forum,20 ... t-%21.html <!-- m -->
z.B.:
Lärm, hier: Baulärm
k.A. zur Minderungshöhe
Selbst wenn der Zeitpunkt von Baulärm 5 Jahre vorher bekannt war, darf der Mieter die Miete mindern. Grund hierfür ist, daß der Mieter nicht abschätzen konnte, wie hoch die Beeinträchtigung durch Lärm sein würde.
(LG Wiesbaden, Az.: 3 S 77/99)Â
Eingerüstetes“ Haus, dadurch Beeinträchtigung beim Lüften und schwächerer Lichteinfall
5 %
(LG Berlin MM 94, 396)Â
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Sanierungsarbeiten
50 %
(AG Weißwasser WuM 1994, 601)
Anmerkung:
Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen Baulärms, der vom Nachbargrundstück ausgeht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung dulden muß.
(BayObLG, WuM 1987, 112)Â
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Balkon wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar
LG Berlin, MM 86, Nr. 9, S. 27
Minderung von 3%