Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich würde gerne wissen: folgender Sachverhalt> die SAGA hat bei mir vor kuzem die Miete zum Jahreswechsel um 40€ erhöht, es wurde mir gesagt das die im Recht sein sdaher musste ich meine Zustimmung geben.
Nun ist es aber so das die SAGA unser Haus 7St.werke(35Whg.) in diesen Jahr komplett innen wie Aussen verändern möchte Balkon, Fassade, die Bäder die Küche usw.
Von unserem Nachbarn dessen Haus in im letzten Jahr renoviert worden ist, weiss ich das danach die Miete um weitere 100€ steigen soll.(obwohl das Haus total hässlich ist von Aussen). Nun meine frage wenn man sich gegen die Mieterhöhung eines Zeitraumes schon nicht wehren kann, dann vielleicht während der Zeit des Umbaus. Von Nachbarn habe ich erfahren das der Umbau im ganzen Jahr schrecklich laut von Presslufthammer bis Baustaub und Hämmern und ganz zu schweigen vom Gerüst das ganze Jahr über war.
Ist es möglich wegen unzumutbare Wohnumstände die Miete zu kürzen????? ich meine ein Jahr umgeben vom Baugerüst und hämmern schleifen ect. das hält doch keiner aus vorallendingen wenn ich Nachschicht habe!!! Will garnicht daran denken!!! Was kann ich tun???
Stichwörter: kürzen + miete + umbauarbeiten

1 Kommentar zu „Miete kürzen bei Umbauarbeiten???????”

Gast Experte!

Hallo,

wenn das ganze Haus Saniert wird, dann werden sich die Arbeiten wohl über Wochen oder Monate hinziehen ...

Fassadenarbeiten (Gerüst aufbau), Stemmarbeiten usw. usw., es gibt einige Urteile zu diesem Thema, schauen Sie mal hier im Bereich "Mietminderung" nach, dort werden Sie wohl einiges finden <!-- s :) --><!-- s :) -->:

<!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/forum,20,-mietminderungstabelle-mietminderung-in-prozent-%21 http://www.mietrecht-forum.com/forum,20 ... t-%21.html <!-- m -->

z.B.:

Lärm, hier: Baulärm

k.A. zur Minderungshöhe
Selbst wenn der Zeitpunkt von Baulärm 5 Jahre vorher bekannt war, darf der Mieter die Miete mindern. Grund hierfür ist, daß der Mieter nicht abschätzen konnte, wie hoch die Beeinträchtigung durch Lärm sein würde.
(LG Wiesbaden, Az.: 3 S 77/99)Â

Eingerüstetes“ Haus, dadurch Beeinträchtigung beim Lüften und schwächerer Lichteinfall

5 %
(LG Berlin MM 94, 396)Â
-----------------------------------
Sanierungsarbeiten

50 %
(AG Weißwasser WuM 1994, 601)

Anmerkung:
Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen Baulärms, der vom Nachbargrundstück ausgeht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung dulden muß.
(BayObLG, WuM 1987, 112)Â
--------------------------------------------------------
Balkon wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar

LG Berlin, MM 86, Nr. 9, S. 27

Minderung von 3%

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.