Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Lenaa hat diese Frage gestellt
Ich bin dualer Student an einer verwaltungsinternen FH.
Wir haben blockweise, also mehrere Monate lang, Unterricht. Freundlicherweise vermieten die Vermieter die Zimmer in ihren Wohnungen auch nur für die Zeiträume, in denen wir wirklich für den Unterricht hier sind! Es gibt 4 Blöcke und blöderweise habe ich anfangs bereits alle 4 Verträge (vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx) unterschrieben.
Da ich gerne umziehen möchte und keinen Nachmieter gefunden habe, ist jetzt meine Frage, ob ich die Verträge irgendwie kündigen kann.
Liegt hier überhaupt ein Zeitmietvertrag nach Paragraph 575 BGB vor, da keines der in (1) Nr. 1-3 genannten Merkmale auf meine Situation zutreffen?

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag ”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.