Gast
Die Frage, ob es sich bei dem Ehemann der Frau um einen Besucher oder Untermieter handelt, stellt sich nicht. Als Ehemann hat er selbstverständlich das Recht (wie schon zuvor) in der Wohnung zu leben. Angehörige und Lebenspartner der Mieter dürfen also selbstverständlich die Wohnung mitbewohnen.
Untermieter sind dagegen Personen, die in keiner persönlichen Beziehung zu dem Hauptmieter stehen.
Lassen Sie die Leuten doch einfach ihr Leben so leben, wie sie wollen, Parkplätze sind schließlich nicht alles im Leben.
Gast
Hallo Gast..vielen Dank für die Rückantwort ...natürlich lasse ich leben...bin ja froh , dass ich auch leben darf... <!-- s --><!-- s -->
Das mit den Parkplätzen kam von den Nachbarn ..ich bekomme immer für mein kleines Auto ne Parklücke...
Es ging darum wegen Abrechnung mit Wasser usw. denn : Er bewässert den Rasen ..er spritzt sein Auto ab ...( er wohnt ja nicht mehr offiziell hier ) <!-- s --><!-- s --> da regten sich zwei Nachbarn auf.
Na gut..auf der einen Seite ist es nícht OK ..da wir ja dann am Wasser mittragen .... <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> --> die andere Seite ist ..Auto am Strassenrand darf nicht gewaschen werden..jedoch das mit mir wurscht...dann soll Er lieber die Bäume und den Rasen sprengen ...das finde ich vollkommen in Ordnung.. <!-- s --><!-- s -->
so das war es mal fürs erste..dankeschön nochmal Gast
mfg
Petra