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diffy hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe das folgende Problem, meine Freundin ist vor 3 Monaten (zum 01.12.0 8) aus ihrer Wohnung ausgezogen. Bis heute hat sie von ihrem ehemaligen Vermieter keine Kautionsrückzahlung erhalten und ebenfalls keinerlei Informationen diesbezüglich. Ich muss jedoch erwähnen, dass es bei der Wohnungsübergabe einige Probleme gab. Meine Freundin hat vor dem Auszug die ganze Wohnung renoviert, dh. alle Wände gestrichen, Bodenbeläge beseitigt, Keller ausgeräumt etc. Bei der anschließenden Wohnungsübergabe behauptete jedoch der Vermieter, die Wände seien nicht gestrichen, da er keine Farbe riecht. Merkwürdigerweise war er 2 Wochen vor der Renovierung in der Wohnung und sah die gelbe Wand im Schlafzimmer. Naja auf jeden Fall behauptet der Vermieter am Tag der Übergabe, er würde sich an die gelbe Wand nicht erinnern, es rieche in der Wohnung nicht nach Farbe und weiterhin würden keine Farbflecken auf den Boden bzw. Leisten, oder Steckdosen vorzufinden sein. Selbstverständlich hat meine Freundin die Steckdosen und Lichtschalter abgeklebt und die Leisten anschließen gesäubert. Das einzige was sie nicht getan hat, war die Türrahmen zu streichen. Die Tatsache, dass es in der Wohnung nicht nach Farbe roch, führen wir auf die regelmäßige Durchlüftung der Zimmer zurück. Meine Freundin hat bis zur Wohnungsübergabe in ihrer Wohnung geschlafen, weswegen sie die Fenster tagsüber offen lies, um nicht die Farbe beim Aufenthalt in der Wohnung einzuatmen. Letztlich war sie auch mit dem Streichen des letzten Zimmers ca. 2-3 Tage vor der Übergabe fertig. Meine Freundin hat jedoch auf die Streitereien mit ihrem Vermieter verzichtet. Sie hat sich lediglich rechtfertigt soweit sie konnte und war heilfroh den Auszug endlich hinter sich gebracht zu haben. Nun 3 Monate später frage ich mich
1. ob der Vermieter dazu berechtigt ist so lange jegliche Informationen über die Kautionsrückzahlung meiner Freundin vorzuenthalten? Dabei möchte ich erwähnen, dass der Vermieter die jährliche Nebenkostenrechnung mit der erforderlichen Nachzahlung bereits im Januar an die neue Adresse meiner Freundin geschickt hat. Von der Kaution hat er aber in seinem Brief nichts erwähnt.
2. würde ich gerne wissen, ob man im Falle einer Kautionsrückzahlung die deutlich vermindert sein würde (aufgrund der Behauptung des nicht gestrichen seins der Wand), in irgendeiner Weise gegen den Vermieter vorgehen kann? Wir haben Fotos von der alten Wohnung und der gelben Wand im Schlafzimmer. Weiterhin gab es Zeugen, die an der Renovierung teilgenommen haben, die ebenfalls das Streichen meiner Freundin gesehen haben und selbst ich habe ihr Wohnzimmer mit gestrichen. Leider haben wir keine Fotos von der weiß gestrichenen Wand im Schlafzimmer nach der Renovierung, da wir nie auf die Idee gekommen wären, dass der früher „ach so nette und freundliche“ Vermieter dermaßen vorgehen würde.
Über ein paar Vorschläge, wie wir uns bezüglich der Kautionsrückzahlung verhalten sollten oder wie wir vorzugehen haben hinsichtlich der unwahren Behauptung seitens des Vermieters, würde ich sehr dankbar sein!
Da wir beide Studenten sind, haben wir auch nicht großartig Geld, um sich eine juristischen Beratung zu leisten. Nochmals Danke für die Antworten im Voraus! Mfg diffy
Stichwörter: renovierung + wohnung + auszug + kaution

0 Kommentare zu „Frage zur Kautionsrückzahlung”

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