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Lara65 hat diese Frage gestellt
Guten Tag

Ich habe jetzt folgendes Problem. Gestern bekam ich von meinem Vermieter (eine Genossenschaft) ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, dass unser TV-Anschluß ab 01.01.2012 digitalisiert werden soll und 11,55 € mont. bezahlen soll. Diese Gebühren sollen auf die Betriebskosten umgelegt werden und nun ein fester Bestandteil meines Mietvertrages den ich mit Denen geschlossen habe . Eine zweifache Ausfertigung "Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag" wurde dem Schreiben beigelegt und soll ich nun unterschreiben. Zur Nutzung des Digitalen-Anschlusses benötige ich einen Unikable-tauglichen Receiver.

Als ich vor 4 Jahren hier eingezogen bin, gab es zwar einen Antennenanschluss, der aber nicht funktionierte, weil keine Antenne auf dem Dach vorhanden ist. 2 Nachbarn montierten mir eine Satellitenschüssel, die sie über hatten und schenkten mir einen Analog Receiver, so das mein Sohn und ich auch Fernseh schauen konnten. Alle Parteien (6) hier im Haus benutzen eine eigene Satellitenschüssel, das es nicht andres Möglich war hier Ferseh zu schauen. Vor ca. 2 Monaten stellte ich meine Satellitenanlage auf Digital um. Digital-LNB und Receiver, den ich im Angebot für 30€ bekommen habe.

Ich bekomme ALG II, mache zur Zeit eine Fort-Weiterbildung und bin von den Rundfunkgebühren befreit. Soll aber jetzt 11,55€ monat. an meinen Vermieter bezahlen um Fernsehen schauen zu dürfen ohne die zusätzlichen Kosten für den benötigten Receiver, den ich mir zur Zeit absolut nicht leisten kann.

Darf mein Vermieter mir die Kosten einfach berechnen, wenn ich dies Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag nicht unterschreibe und seine Digital-Anlage nicht verwende, sondern weiterhin meine Satelliten-Anlage.?
Und was kann mir passieren, wenn ich mich weigere, dies Zusatzvereinbarung zu unterschreiben, bzw. was kann ich dagegen tun?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich die Zusatzvereinbarung bis zum 07.10.2011 unterschrieben zurück gesendet haben muss.

Viele Grüße
Lara

0 Kommentare zu „Zuastzvereinbarung zum Mietvertrag wegen digitalisi. TV-Anschluß”

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