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SanJan hat diese Frage gestellt
Guten Tag Miteinander,

zu meiner Situation:
Am 27.07.15 hat mein Vermieter eine Asbestsanierung in allen Kellerräumen angekündigt. Deshalb müssen alle Mieter bis zum 20.08.15 ihre Kellerräume räumen und können bis voraussichtlich mitte Oktober nicht genutzt werden. Problem an der Sache: alle Wohnungen sind 1-Raumwohnungen mit ca. 33m², wo absolut kein Platz für den Kellerinhalt ist.

Es gab ein Sammelschreiben der Mieter, wo wir uns über die kurze Frist beschwert hatten, über die Gefahren von Asbest und den Platzmangel. Daraufhin kam ein Schreiben vom Vermieter, der uns mitteilte, dass am 12.01.15 von der HWT Arbeiten ausgeführt wurden und dann festgestellt wurde, dass sich Asbest im Keller befindet. Also schon sehr früh wurde festegestellt, dass sich Asbest im Keller befindet. Zudem schreibt der Vermieter, dass er unsere Ängste und Sorgen versteht und die Frist zurücknimmt. Aber gleichzeitig schreibt der Vermieter, dass die Arbeiten beginnen müssen und wenn unser Eigentum beschädigt wird, muss unsere Hausratsversicherung dafür aufkommen. Für Container oder Hilfe für die Alten sollen wir auch selber aufkommen und der Vermieter sieht sich in keinem Fall in der Pflicht.

Ich wohne erst seit dem 01.03.15 in dieser Konservenbüchse und man hat mich nicht darüber informiert, dass sich Asbest im Keller befindet und dass dieser zudem auch noch naher Zukunft nicht mehr benutzt werden kann, obwohl er mit im Mietvertrag steht.
Meine Frage: Kann ich nun vorzeitig aus dem Vertrag austreten? Oder zumindest eine erhebliche Mietminderung beantragen? Denn 404€ Warmmiete für eine unsanierte, alte 33m² Wohnung ist mir zu teuer. Außerdem sind die Wände dünn und meine Nachbarn sind in den Ruhezeiten sehr laut. Ein echtes Horrorhaus möchte man schon fast meinen.
Eigentlich ist die Einrichtung für alleinstehende Frauen gedacht, auch viele alte Damen, die nicht wissen wie sie mit der Situation umgehen sollen. Mein erster Gedanke war, so schnell wie möglich raus aus der Wohnung.

Ich hoffe ich kann zumindest etwas tun.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Sabrina

3 Kommentare zu „Keine Info vom Vermieter wegen Asbestsanierung beim Einzug”

forsetis Experte! 10.08.2015 19:26

Eine Mietminderung beantragt nicht, sie tritt automatisch in Kraft, wenn während der Mietzeit gravierende Mängen die Tauglichkeit der Wohnung herab setzen. Da dieses Thema zu vielschichtig ist, sollte man sich ohne Hilfe des örtlichen Mietervereins, bzw. eines Anwaltes für Mietrecht, nicht heran trauen.

forsetis Experte! 10.08.2015 19:27

Soll natürlich Mängel heißen

Banane Profi 25.09.2015 20:00

Asbest ist eigentlich nur gefährlich, wenn er bearbeitet wird.

Zieh aus diesem Horrorhaus aus so schnell es geht, miete Dir eine Neubauwohnung an, da gibt es mit Sicherheit kein Asbest.

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