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Selbstverständlich ist ein neuer Erdenbürger eine eigenständige Person und darf als solche als zusätzliche Person eines Haushaltes gerechnet werden.
Die Kommunen machen das bei Ihrer Müllgebührberechnung auch nicht anders. Durch ein Kind fällt ja auch mehr Müll und natürlich auch mehr Wasserverbrauch als sonst an.
Das einzige worüber man sich streiten könnte, wäre Strom für Hausflur (wenn über Personenzahl abgerechnet wird), das ein Baby noch nicht anschalten kann. Aber auch das darf der Vermieter mit mehr Personen abrechnen. Es sei denn man einigt sich die ersten zwei Jahre mit Kind darüber anders.
Abrechnungen von 2004 können bis Ende 2005 abgerechnet werden. Wenn Sie die Rechnung noch letzten Monat bekommen haben, so ist das rechtens.