Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag allerseits,


also folgende Problematix.... mein Vermieter hat mich fristlos gekündigt zum 31.07.2007, die Kündigung ist laut meines Anwaltes Grundlos und nicht rechtskräftig. Mein Anwalt schrieb, dass das Mietverhälnis weitergeführt wird. Trotzdem habe ich mir zum 01.08.2007 einen neue Wohnung gesucht in der ich jetzt auch wohne. Heute wollte ich meine restlichen sachen aus der alten Wohnung holen und die auch noch säubern, allerdings sind alle Schlösser ausgewechselt. Soll heißen , ich komme nicht mehr in die Wohnung - zu erwähnen sei auch , dass ich nach Aufforderung meines Anwaltest keine Miete mehr zahle...

Also Fakten

Fristlose Kündigung zum 31.07.2007
Anwalt --> nicht rechtskräftig --> Mietverhälnis bleibt bestehen
kein Mietzahlung mehr

Nun Zugang zur Wohung versperrt...

Allerdings ich bin ja noch Mieter der Wohnung was kann ich tun ?
Stichwörter: versperrt + wohnung + zugang

1 Kommentar zu „Zugang zur Wohnung versperrt”

Susanne Experte!

Du hast also einen Anwalt und hättest nun gern noch eine Laienmeinung dazu???

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