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zulässige Auskunft des Finanzamts an Gewerbeamt
Das Finanzamt verstößt nicht gegen das Steuergeheimnis, wenn es auf Anfrage des Gewerbeamts im Rahmen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit erhebliche Steuerrückstände des betroffenen Gewerbetreibenden mitteilt.
Urteil des BFH vom 29.07.2003
VII 39/02
ZAP EN-Nr. 760/2003