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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1/2005.

Es folgt eine Erläuterung der Eingabefelder. Es sind die gleichen Erläuterungen, die Sie auch im Formular direkt erhalten.

Erläuterungen zur Eingabe:
Zahlenformat für Euro-Beträge:
Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
Monats-Bruttolohn:
Geben Sie bitte Ihr voraussichtliches Monats-Bruttoeinkommen ein. Es besteht aus den monatlichen Bruttoverdienst plus anteilig Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie weiteren tariflichen Sonderzahlungen.
Geldwerter Vorteil:
Als geldwerter Vorteil wird die private Nutzung von zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Gütern bezeichnet. Am verbreitesten ist die private Nutzung von Dienstwagen. Dafür muss monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuert werden. Geben Sie diesen Betrag bitte an.
Arbeitgeber-Anteil vermögenswirksame Leistungen Vorteil:
Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, geben Sie diese bitte hier an.
Steuerklasse:
Geben Sie bitte Ihre Steuerklasse an. Sie finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Lohnsteuerkarte.
Zahl der Kinderfreibeträge:
Geben Sie bitte die Zahl der auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge an. Sie muss nicht der Zahl Ihrer Kinder entsprechen, da ein Teil der Kinderfreibeträge auch auf der Lohnsteuerkarte Ihres Partners eingetragen sein kann.
Daher auch die Auswahlmöglichkeit in 0,5-Schritten.
Bundesland:
Wählen Sie bitte das Bundesland aus, in dem Sie lohnsteuerpflichtig sind (Ort der Arbeitsstätte).
Hintergrund sind Abweichungen beim Pflegeversicherungsatz sowie bei der Berechnung der Kirchensteuer.
Kirchensteuer:
Geben Sie bitte an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Freibeträge:
Geben Sie bitte die auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge (z.B. für Aufwendungen für den Weg zur Arbeit) an.
Da die Berechnungen auf dem Monats-Bruttolohn basieren, teilen Sie die Freibeträge bitte durch zwölf.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Tragen Sie bitte den Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. der Arbeitgeberanteile) ein.
Private Kranken-/Pflegeversicherung:
Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie hier bitte Ihre monatliche Krankenversicherungsprämie inklusive Pflegeversicherungprämie ein.
Kinderlos?:
Klicken Sie bitte "ja" an, wenn Sie keine Kinder haben und zwischen zwischen 23 und 65 Jahren alt sind.
Klicken Sie bitte "nein" an, wenn Sie leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder haben.
Hintergrund: Gesetzlich Versicherte ohne Kinder müssen vom 1. Januar 2005 an einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung bezahlen.
Knappschaftliche Rentenversicherung?:
Wenn Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, geben Sie das bitte hier an.
Hintergrund: In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Nettoaufstockungssatz:
Über die gesetzliche Vorgabe von 70 Prozent hinaus gibt es eine Reihe von Tarifverträgen, die eine höhere Auszahlung vorsehen. Wenn für Sie eine günstigere tarifliche Regelung besteht, geben Sie hier bitte den entsprechenden Wert an.
Bruttoaufstockungssatz:
Über die gesetzliche Vorgabe hinaus gibt es eine Reihe von Tarifverträgen, die eine höhere Auszahlung vorsehen. Wenn für Sie eine günstigere tarifliche Regelung besteht, geben Sie hier bitte den entsprechenden Wert an.
Rentenaufstockungssatz:
Über die gesetzliche Vorgabe von 90 Prozent hinaus gibt es eine Reihe von Tarifverträgen, die eine höhere Auszahlung vorsehen. Wenn für Sie eine günstigere tarifliche Regelung besteht, geben Sie hier bitte den entsprechenden Wert an.
Stichwörter: auskunft + gehalt

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