Gast
Die Schufa B ist eine "Abgespeckte" Version der Schufa, darin ist z.b. nichts über das Konto usw. gespeichert.
""B-Verträge schließt die SCHUFA z. B. mit Versandhandelsunternehmen. Hier werden neben den Personalstammdaten nur Informationen über nicht vertragsgemäßen Abwicklungen gesammelt und weitergegeben.""
Einen Anspruch auf Auskunft hat der Vermieter nicht! Der Mieter kann die Auskunft verweigern. Allerdings ist es auch das gute Recht eines jeden Vermieters, den Mietvertrag zu schließen mit wem er will. Der Vermieter kann deshalb eine Auskunft zur Bedingung für die Vermietung seiner Wohnung machen
Habt Ihr ein gutes Verhältnis mit eurem "Ex-Vermieter", dann gebt einfach dem "Neuen-Vermieter" dessen Telefonnummer und schon ist alles klar, wenn der Ex-Vermieter bestätigt, das Ihr gute Mieter gewesen seid, habt Ihr die Wohnung zu 100 %