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andybremen hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Wohnung.net gemende,

ich werde bald meine erste eigene wohnung beziehen und habe eine Frage zum Thema Wohnungszustand bei Einzug sowie Auszug.
Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben, die Wohnung noch nicht übergeben. Im Vertrag steht zum Thema Zustand der Wohnung lediglich : " der Zustand der Wohnung wird zum Zeitpkt. der Übergabe festgehalten", weiterhin steht dort zum Thema Schönheitsreparaturen, dass diese im Allgemeinen zu bestimmten Fristen durchzuführen seien, diese Fristen sich jedoch auch an dem Zustand orientieren und somit flexibel seien, hinzu kommt, dass bei Auszug und einer nicht renovierten Wohnung, die Kosten anteilig von mir zu tragen wären. Hab versucht mich schlau zu machen, und die Renovierungsfristregelung und die Sache mit den anteiligen Kosten scheinen rechtens zu sein, da die Formulierung allgemein gehalten ist und keine starren fristen gesetzt wurden. Ich hatte die Wohnung heute zufällig gesehen, da z.Zt. das Bad renoviert wird, ich nicht weit weg wohne und bei dem Hausmeister war wg Übergabetermin. Da habe ich festgestellt, dass das Wohnzimmer und Schlafzimmer nicht nur nicht gestrichen sind, sondern, dass in beiden Räumen die Decken ( für mich) unzumutbar aussehen. Die Vormieterin hatte an der Decke in beiden Räumen "dekorative" Styroporplatten verklebt ( hatte dies bei Besichtigung gesehen als die Wohnung noch bewohnt war und es wurde gesagt diese würden entfernt), diese sind jetz nicht mehr da aber die Klebereste und sehr deutliche Spuren an der Decke. Der hausmeister wusste nicht ob das noch beseitigt würde.
Wie sieht es jetzt aus? muss ich die Wohnung so akzeptieren? Natürlich würde ich dies im Übernahmeprotokoll festhalten, aber welche Rechte resultieren daraus für mich? selbst wenn die renovierungspflicht für mich für diese sachverhalte entfallen würde ( ist dies der Fall?) hilf es mir wenig, da ich ja dort wohnen und mich wohlfühlen möchte..

Für die Antworten vielen Dank im Voraus

3 Kommentare zu „Zustand der Wohnung bei Einzug”

Forseti Experte! 25.01.2012 15:45

Ich würde eine Wohnung mit solchen Decken nicht anmieten, sondern vom Vermieter verlangen, dass bis zum Einzug die Arbeiten daran abgeschlossen sind. Stellen Sie sich vor, welchen Dreck das macht, wenn Sie schon eingezogen sind.

Da hilft es auch nicht, wenn der Zustand im Protokoll festgehalten wird. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der ausziehende Mieter nicht in solch einem Zustand zurück gibt.

andybremen 25.01.2012 18:37

Vielen dank für die schnelle Antwort. Eigentlich sehe ich das genauso. Allerdings ist die Wohnung ja im Prinzip schon angemietet, da der Mietvertrag bereits seit einem Monat unterschrieben ist. Mietbeginn wäre eben der 1.2. und die Wohnungsübergabe am Freitag 27.1 oder Montag 30.1. Kann ich denn einfach zu dem Vermieter (in dem Fall Wohnungsbaugesellschaft) bei der Wohnungsübergabe sagen, dass ich die Wohnung in diesem Zustand nicht abnehme sondern erst wenn die mängel beseitigt sind?( und bis dahin auch keine Miete bezahle). Ich habe das Glück, dass ich auf den Eizugstermin 1.2. nicht angewiesen bin...Oder bin ich jetzt verpflichtet die Wohnung zu übernehmen?

Forseti Experte! 25.01.2012 19:16

Genau genommen ist in solch einem Fall die Messe gelesen. Wenn sich der VM stur stellt, beruft er sich auf den unterschriebenen Mietvertrag. Wenn man aber einen zufriedenen Mieter haben möchte, dann sehe ich ein Einlenken durch den Vermieter.

Man sollte wirklich einen Mietvertrag nur für eine leere Wohnung unterschreiben.

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