Forseti 25.01.2012 15:45
Ich würde eine Wohnung mit solchen Decken nicht anmieten, sondern vom Vermieter verlangen, dass bis zum Einzug die Arbeiten daran abgeschlossen sind. Stellen Sie sich vor, welchen Dreck das macht, wenn Sie schon eingezogen sind.
Da hilft es auch nicht, wenn der Zustand im Protokoll festgehalten wird. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der ausziehende Mieter nicht in solch einem Zustand zurück gibt.
andybremen 25.01.2012 18:37
Vielen dank für die schnelle Antwort. Eigentlich sehe ich das genauso. Allerdings ist die Wohnung ja im Prinzip schon angemietet, da der Mietvertrag bereits seit einem Monat unterschrieben ist. Mietbeginn wäre eben der 1.2. und die Wohnungsübergabe am Freitag 27.1 oder Montag 30.1. Kann ich denn einfach zu dem Vermieter (in dem Fall Wohnungsbaugesellschaft) bei der Wohnungsübergabe sagen, dass ich die Wohnung in diesem Zustand nicht abnehme sondern erst wenn die mängel beseitigt sind?( und bis dahin auch keine Miete bezahle). Ich habe das Glück, dass ich auf den Eizugstermin 1.2. nicht angewiesen bin...Oder bin ich jetzt verpflichtet die Wohnung zu übernehmen?
Forseti 25.01.2012 19:16
Genau genommen ist in solch einem Fall die Messe gelesen. Wenn sich der VM stur stellt, beruft er sich auf den unterschriebenen Mietvertrag. Wenn man aber einen zufriedenen Mieter haben möchte, dann sehe ich ein Einlenken durch den Vermieter.
Man sollte wirklich einen Mietvertrag nur für eine leere Wohnung unterschreiben.