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Nächtliche Lärmbelästigung durch Froschkolonie
Siedeln sich Frösche in einem bei einem Wohngebiet gelegenen Sickerbecken an, müssen die Bewohner auch beträchtliche Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen. Dies gilt auch, wenn die Froschkolonie auf über 1000 Stück angewachsen ist und vor allem nachts der zulässige Lärmpegel bei weitem überschritten wird. Das Verwaltungsgericht räumte dem Umweltschutz absoluten Vorrang ein.
Urteil des VG Berlin vom 12.01.2005
VG 1 A 88.01
Pressemitteilung des VG Berlin