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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

ich habe gewerbliche Räume als Heilpraktikerpraxis in Düsseldorf angemietet. Dies ist auch so im Mietvertrag ausgewiesen. Dass Schwerpunkt medizinische Heilmassage habe ich mit den Vermietern mündlich abgesprochen.

Die Räume sind eingeschossig (Flachdach), nicht unterkellert und haben an drei Seiten (i.e. den längsten Wände) Außenmauerwerk, d.h. sie hängen nur über einen Bereich von ca. 3 m an einer anderen Wohnung, der Wohnung der Vermieter. Es gibt keine weiteren Mieter außer mir.

Auch im Sommer kühlen die Räume sehr schnell aus.
Derzeit habe ich in der Praxis immer mal wieder für mehrere Tage unter 20 Grad Raumtemperatur, oft auch nur 19 Grad oder weniger. Patienten zur medizinischen Heilmassage (Schwerpunkt der Praxis) bleiben deshalb aus, weil sie nicht frieren möchten, sich ggf. erkälten und dafür auch noch privat Geld zahlen sollen. Sehr verständlicherweise! Und ich habe dadurch erhebliche Einnahmeeinbußen sowie Imageverlust und muss selbst frieren und kann mich nur mit Jacke längere Zeit dort aufhalten.

Meine Vermieter beharren darauf, dass sie für die Räumlichkeiten nicht extra außerhalb der üblichen Heizperiode die Zentralheizung anstellen - sie selbst behelfen sich mit zusätzlichen allerdings lauten Elektroheizöfen, die auch eine gewisse Geruchsbelästigung darstellen und einfach Platz wegnehmen.

Sie wollen mir ggf. einen und zwei ihrer Uraltheizöfchen zur Verfügung stellen. Für die erforderlichen Stromkosten kommen sie auf. Allerdings sind die Uraltheizöfchen nicht wirklich ausreichend groß hinsichtlich der Heizleistung, machen Geräusche, stinken und nehmen Platz weg, den ich eigentlich gar nicht habe, und sind eigentlich unzumutbare Stolperfallen für Patienten, da die Patienten wegen der geringen Größe und Schlauchartigkeit der Räume zum Teil darüber steigen müssten. Die Praxis ist insgesamt nur gut 35 qm groß, verteilt auf drei Räumchen.

Weil das Zusammenleben mit den Vermietern auch ansonsten sehr schwierig ist, u.a. weil sie fast täglich kontrollieren, was ich mache, dies abfällig maßregelnd komentieren (ich könne nicht einfach den Badspiegel umhängen, schließlich sei es ihr Eigentum, der Spiegel habe dort zu bleiben, wo sie ihn positioniert hätten usw. usf.), mit der Nase an der Fensterscheibe hängen auch und gerade wenn ich Patienten unbekleidet auf der Untersuchungsliege habe, würde ich natürlich am liebsten den Vertrag kündigen. Allerdings habe ich einen Zeitmitvertrag abgeschlossen, Nachmieter stellen ist nicht möglich, und komme frühestens im April 2007 aus dem Vertrag raus.

Deshalb: Was mache ich in der Zwischenzeit?

Kann ich darauf bestehen, dass die Vermieter, wenn Temperaturen (z.B. an mindestens einem Tag) nicht von mindestens 21 Grad erreicht werden, die Heizung anstellen?

Kann ich ansonsten die Miete mindern? Um wieviel?
Kann ich einen Verdienstausfall geltend machen und den etwaig von der Mietzahlung abziehen?

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Bettina

1 Kommentar zu „Mindesttemperaturen ganzjährig Heilpraktikerpraxis Massage”

Tomraid Experte!

Hallo,

nun das es sich um Gewerbe handelt ist diese Angelegenheit doch recht einfach.

Der Vermieter hat die Gewerberäume für?? was vermietet?

Da stehts drinne....und wenn er es nicht macht, weil es draussen kalt ist oder sonst was...dann ist das nicht Vertragskonform.

Jedoch gibt es auch im Gewerbe die Heizbeschränkung z.B. bei 30 Grad muß die Heizung nicht an sein.

Aber Versuche doch mal dein Glück beim Vermieter, wenn du ihm schreibst, sollte die Heizungsanlage nochmals bei 21 Grad Aussentemperatur ausgeschaltet sein, werde ich, da meine Kundschaft ausbleibt, eine Schadenersatzklage androhen.

Diese kann ja sehr teuer werden <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

MfG

Tomraid

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