neuer
1) dübellöcher verschliessen und übermalen?
wenn nichts im mietvertrag aufgeführt ist nicht, nur was im mietvertrag geregelt ist (schönheitsreparatur nach auszug usw.) ist maßgebend !
2) selbstverlegten pvc-fussboden entfernen?, manche sagen ja, manche nein, eigentlich schon wenn es im mietvertrag steht (rückbau) und der vermieter es wünscht, das urteil hier sagt was anderes:
Rückbau baulicher Veränderungen
Vor Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter eine von ihm in den Wohnräumen in gewöhnlicher Weise angebrachte Holzpaneel-Deckenverkleidung regelmäßig nicht, auch nicht aus Feuersicherheitsgründen für das Gebäude,'" entfemen.
Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 01.04.2003 - Aktenzeichen: 32 C 181/00.
3) bei einzug bereits vorhandene, nicht verklebte pvc/teppichfussböden entfernen? nein siehe 1
4) tapeten von allen wänden entfernen ? nein sieh 1
5) die styroporisolierung einer außenwand entfernen, sollte auch unter "rückbau" fallen...
die ich zum schutz vor schimmel wegen feuchtigkeit an der außenwand angebracht habe?
(5mm styro, anschliessend rauhfaser drüber & weiss gestrichen)
Supaman
wie schon eingangs erwähnt, taucht der punkt rückbau im mietvertrag überhaupt nicht auf. ich weiss halt nicht, ob es allgemeine regelungen gibt, die mich dann trotzdem verpflichten z.b. das styroppor an der wand (nicht decke) zu entfernen.
gruß,
supa