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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
wohnungskündigung / zustand der wohnung bei rückgabe
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der mietvertrag ist sehr alt und enthält folgende paragraphen:

rückgabe bei beendigung der mietzeit
bei beendigung der mietzeit sind alle mieträume in sauberem zustand mit allen schlüsseln dem vermieter oder seinem beauftragtem zu übergeben. anderenfalls ist der vermieter nach räumung berechtigt, die mietsache nach ankündigung auf kosten des mieters zu öffnen und zu reinigen und zurückgelassene einzelne gegenstände zu verwahren und wertloses gerü,pel vernichten zu lassen.

zustand der mieträume bei einzug
der vermeiter gewärt den gebrauch der mietsache in dem zustand bei übergabe

weitere paragraphen bezüglich regelmässiger renovierungen,
verpflichtung zum rückbau, rückgabe in einem bestimmten zustand sind nicht enthalten.



der zustand + optik der wohnung ist <normal gebraucht> sprich rauhfaser weiss gestrichen, keine abartigen farben, tapeten oder umbauten gemacht.


muss ich bei rückgabe der wohnung...

1) dübellöcher verschliessen und übermalen?
2) selbstverlegten pvc-fussboden entfernen?
3) bei einzug bereits vorhandene, nicht verklebte pvc/teppichfussböden entfernen?
4) tapeten von allen wänden entfernen ?
5) die styroporisolierung einer außenwand entfernen,
die ich zum schutz vor schimmel wegen feuchtigkeit an der außenwand angebracht habe?
(5mm styro, anschliessend rauhfaser drüber & weiss gestrichen)


gruß,

supa
Stichwörter: wohnung + zustand + rückgabe

2 Kommentare zu „Zustand der Wohnung bei Rückgabe”

neuer Experte!

1) dübellöcher verschliessen und übermalen?
wenn nichts im mietvertrag aufgeführt ist nicht, nur was im mietvertrag geregelt ist (schönheitsreparatur nach auszug usw.) ist maßgebend !


2) selbstverlegten pvc-fussboden entfernen?, manche sagen ja, manche nein, eigentlich schon wenn es im mietvertrag steht (rückbau) und der vermieter es wünscht, das urteil hier sagt was anderes:

Rückbau baulicher Veränderungen

Vor Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter eine von ihm in den Wohnräumen in gewöhnlicher Weise angebrachte Holzpaneel-Deckenverkleidung regelmäßig nicht, auch nicht aus Feuersicherheitsgründen für das Gebäude,'" entfemen.

Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 01.04.2003 - Aktenzeichen: 32 C 181/00.

3) bei einzug bereits vorhandene, nicht verklebte pvc/teppichfussböden entfernen? nein siehe 1
4) tapeten von allen wänden entfernen ? nein sieh 1
5) die styroporisolierung einer außenwand entfernen, sollte auch unter "rückbau" fallen...
die ich zum schutz vor schimmel wegen feuchtigkeit an der außenwand angebracht habe?
(5mm styro, anschliessend rauhfaser drüber & weiss gestrichen)

Supaman

wie schon eingangs erwähnt, taucht der punkt rückbau im mietvertrag überhaupt nicht auf. ich weiss halt nicht, ob es allgemeine regelungen gibt, die mich dann trotzdem verpflichten z.b. das styroppor an der wand (nicht decke) zu entfernen.

gruß,

supa

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