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User13427 hat diese Frage gestellt
Haften Eltern,welche für den Minderjährigen (17)eine Wohnung angemietet haben und den Mietvertrag unterzeichnet haben, auch nach der Volljährigkeit des Mieters.Problem Eltern wollen sich jetzt mit dem Hinweis auf die Volljährigkeit (19 Jahre) keine Verantwortung mehr übernehmen. Aufgelaufene Mietschulden/Nebenkosten werden nicht übernommen.Klage läuft gegen den Mieter und Eltern.Sind Eltern nur gesetzl. Vertreter ohne Haftung? Mietvertragsfestlegung sah Bürgschaft der Eltern währen der Mietdauer vor.

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