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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

jetzt komme ich mal mit einer ganz verworrenen Nebenkosten-Story, die sich z.Zt. bei mir abspielt.

Kurz zur Vorgeschichte:

ich habe seit 06/2002 eine Wohnung in einem 2,5 Familienhaus gemietet (EG wohnt Hauseigentümer mit Frau [ich nenne ihn jetzt mal Hr. Lustig]; 1.OG ich; DG wird von Hr. Lustig als Gästerräume verwendet)
Es wurde im Mietvertrag (Einheitsmietvertag 2873 von Zweckform) eine Betriebskostenvorauszahlung von 98 EUR vereinbart (beinhaltet lt. Aufstellung im Vertag: Grundsteuer, Wasserversorgung, Abwasser, Heizung, Müll, Kaminkehrer, Sach-u.Haftpflichtversicherung, Beleuchtung)
Eine genauere Aufschlüsslung der Betriebs- und Heizkosten wurde im Mietvertrag nicht vorgenommen. Bei der Vertagsunterzeichnung wurde lediglich noch mündlich erwähnt, dass sich die 98 EUR Vorauszahlung aus 45 EUR Heizkosten und 53 EUR NK zusammensetzen.
In meinen Mietüberweisungen per Daueraufrag ist diese Aufschlüsselung in Kaltmiete xx EUR, Garage xx EUR, NK 53 EUR und Heizkosten 45 EUR auch ersichtlich.

Bis jetzt habe ich noch keinerlei Abrechnungen von Hr. Lustig erhalten. Lediglich die Heiz- u. Warmwasserabrechnung wurde mir von von der Firma, die Heizverdunster abliest, am Ende jeder Heizperiode zugestellt. Hierauf waren jedoch nur meine angefallenen Kosten des Jahres ersichtlich, es wurde keine Verrechnung mit meinen Vorauszahlungen (mtl. 45 EUR) aufgeführt.

So jetzt gehts los![/b:d85cc]

Lt. Heiz- u Warmwasserabrechnung 2004/2005 ergab einen Verbrauch von 620 EUR für mich, ich hätte also eine Nachzahlung von 80 EUR zu tätigen (45EUR x 12 = 540 EUR Vorauszahlung).
Dieser Betrag wurde auch spontan von Hr. Lustig mündlich eingefordert.

So nun habe ich mir mal die Mühe gemacht meine ganzen Heizkostenvorauszahlungen seit Einzug 2002 mit den Verbrauchskosten (lt Ablesefirma) gegenzurechnen; und siehe da, ich hatte 1755 EUR vorausgezahlt und nur ca. 1600 EUR verbraucht.
Mit dieser Aufstellung ging ich nun zu meinem Vermieter.

So und jetzt gehts wirklich los!![/b:d85cc]

Erst hat Hr. Lustig meine Rechnung angezweifelt, und als ich ihm dann die Belege zeigte kam nur noch
"wie ich mir erlauben kann eine Rückzahlung zu fordern; das wird er so nie akzeptieren!!!"
Ich hatte in zwar nicht mal auf eine Rückzahlung angesprochen, aber irgendwie war er scheinbar fertig mit den Nerven.

Naja, da mit ihm nicht zu reden war, hab ich die ganze Sache erst einmal ignoriert.

Zu erwähnen ist hier jetzt noch, dass Hr. Lustig das Haus 2005 an seine Tochter überschrieben hat.

So und jetzt gehts richtig los!!![/b:d85cc]

Ich hab am 27.12.05 einen Einschreibebrief seiner Tochter enthalten:

-Zitat-
auf Grund Ihrer unzumutbaren Forderung in Verbindung mit der Ölabrechnung für 38 Monate sehe ich mich gezwungen, eine realistische Aufrechnung vorzunehmen.
Der tatsächliche Zeitraum beträgt 43 Monate.
....
Nach Auskunft meiner Eltern wurde Ihnen schon seit der ersten Abrechnung ein Mietaufschlag von mtl. 10 EUR mitgeteilt. Trotz Ihrer Zusage haben Sie diesen nicht eingehalten. Bei jeder Abrechnung wurde ebenfalls ein Nachtrag angeboten, der aber von Ihnen für nicht erforderlich gehalten wurde. Das war ein Fehler, den ich mir nicht anlaste. Dies wäre ein minimaler Betrag von insgesamt 43 x 10 EUR = 430 EUR gewesen.
Nach den neuerlichen monatlichen Mietaufrechnungen, die für 2005 beigefügt sind, ergeben sich mtl. 50 EUR und damit 43 x 50 EUR = 2150 EUR (außer Öl, Wassser u. Abwasser keine wesentlichen Änderungen entstanden)
....
Weiter mahne ich an, dass in 43 Monaten die Hausordnung nur ein einziges Mal eingehalten wurde. Für die Zeit berechne ich wöchentlich 10 EUR und damit 10 EUR x 182 = 1820 EUR. Die Reinigungsarbeiten wurden von meiner Mutter täglich erledigt.
-Zitatende-

[dazu kann ich nur sagen
-seit der ersten Abrechnung ein Mietaufschlag...-> habe nie eine Abrechnung erhalten, ebenso war ein AUfschlag nicht im Gespräch
-Hausordnung nur ein einziges Mal...-> ich finde ja toll wie genau ich dort unter Beobachtung stehe. Fakt ist, dass ich lt. Mietvertrag das "Treppenhaus nach Bedarf reinigen" muss, was ich selbstverständlich auch gemacht habe.]

Jedenfalls war auch eine "Betriebskostensaufstellung 2005" dabei.
Grundsteuer jährl. 403,20 EUR mtl. 16,80 EUR
Abwasser jährl. 500,00 EUR mtl. 20,80 EUR
Wasser jährl. 224,00 EUR mtl. 16,10 EUR
...und so weiter für Müll, Kaminkehrer, Brandvers., Gebäudehaftpfl., sonst. Haftpfl., Hausstrom, Heizkosten.
Am Ende kam dann ein mtl. Betrag von 137 EUR raus.

Die Grundsteuer wurde scheinbar nur durch 2 geteilt [obwohl ich nur ca. 35% der Hauswohnfläche bewohne] und dann auf 12 Monate aufgeteilt, das Abwasser ebenso [im Haus aber gesamt 3 Personen, ich alleinstehend]. Bei Wasser und den restlichen Beträgen ist aber dann keinerlei Verteilungsschlüssel für mich mehrerkennbar.
Als Heiz- und Warmwasserkosten wurden meine wirklichen Kosten lt. letzter Ablesung angegeben.

Auf jeden Fall soll ich ab jetzt:
xx EUR Kaltmiete
+ 130 EUR Betriebskostenvorauszahlung als Pauschalzahlung
+ 40 EUR Heizkostenvorauszahlung (Anmerkung von mir: ist zwar lt. der undurchsichtigen Aufstellung oben schon enthalten, aber man kanns ja nochmal probieren )
+ xx EUR Garage überweisen.


-----Ende Einschreibbrief vom 27.12.05-----------


Ich habe dann auf diesen Brief am 01.01.06 geantwortet:

...vielen Dank für die Betriebskostenabrechnung 2005.
Leider ist für mich in dieser Abrechnung der Verteilschlüssel der Einzelposten, sowie das Saldo zu den geleisteten Vorauszahlungen nicht erkennbar. Ich bitte Sie mir das nachzureichen.
Ihre weiteren Forderungen sind in der geschilderten Pauschalität ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ich bitte um weitere Detaillierung.
mfg....


Ferner habe ich gleich die Kündigung der Wohnung zum 31.03.06 beigelegt, da ich sowieso vorgehabt habe umzuziehen.


-----Ende mein Einschreibbrief vom 01.01.06-----------


So und jetzt wirds echt krass!!!!!!!!!!!!!!!![/b:d85cc]

am 04.01.06 habe ich einen Brief von Hr. Lustig vor meiner Wohnungstüre gefunden:
Durch Vollmacht meiner Tochter teile ich Ihnen mit, daß das Mietverhältnis fristlos gekündigt wird. Die Gründe wurden Ihnen mit dem Einschreiben vom 30.12.05 mitgeteilt. Alles andere wird auf gerichtlichem Wege nachvollzogen oder erledigt.
i.V. Unterschrift Hr. Lustig
Zusatz: Nachtrag zur neuen Mietberechnung wird vom Haus- u. Grundbesitzerverein nachgereicht.

-----Ende fristlose Kündigung vom 04.01.06-----------

Am Tollsten an dieser Kündigung finde ich ja den Satz "Die Gründe wurden Ihnen mit dem Einschreiben vom 30.12.05 mitgeteilt."
Ersten habe ich nur ein Einschreiben am 27.12.05 erhalten und zweitens was sollen die Gründe sein -etwa meine "unzumutbare Forderung"????


So es geht weiter!!!!!!!!![/b:d85cc]

17.01.06 Einschreibbrief von Hr. Lustig:

1) Hierdurch teile ich Ihnen mit, dss alle Betriebskosten sowie Nebenkosten durch den Vermieter erstellt werden. Ihre Berechnungen lt. Überweisungen sind nicht nachvollziebar...

2)Die von mir u. meiner Tochter geforderten Nebenkosten liegen z.Zt. beim Haus u. Grundbesitzerverein zur Nachprüfung vor. Nach Rückgabe werden sie Ihnen zur Überprüfung zugeleitet. Alle Rechnungen und Überweisungen liegen zu Einsichtnahme auf.

...

4) Da Sie weiterhin keine Hausordnung einhalten, wird eine Reinigungsfirma von mir beauftragt.

5) Die bereits schriftlich angekündigte Kündigung bleibt bestehen.
zu 5) Auch hierüber habe ich u. meine Tochter um Auskunft beim Haus u. Grundbesitzerberein gebeten, ob eine Räumungsklage erforderlich ist. Sollte es nicht der Fall sein, werden wir eine Speditionsfirma mit der Räumung beauftragen.

....

Anlage: Vollmacht der Tochter, dass Hr. Lustig die weiten "Angelegenheiten zur Mietsache" übernimmt.

-----Ende Einschreibbrief vom 17.01.06-----------


Auf diesen Brief habe ich erstmal gar nicht geantwortet, was soll man darauf auch sagen...


und am 31.01.06 kan der vorerst mal letzte Streich.
31.01.06 Einschreibbrief von Hr. Lustig:

...
auf Ihr Schreiben vom 01.01.06 teile ich Ihnen mit, daß durch die Einsichtnahme meiner Rechnungen, die Nachvollziehbarkeit meiner Betriebskosten gegeben war.
....
Zur Nachvollziehbarkeit der Betriebskosten füge ich den Betriebskostenspiegel des Mieterbundes bei. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins, kann nachgefragt werden, sind diese Durchschnittsbetriebskosten auf jeden Fall anzuerkennen.
Für die Jahre 2004 u. 2005/6 verlange ich deshalb die Durchschnittskosten lt. beigefügtem Kostenspiegel des Mieterbundes. Die Nachvollziebarkeit ist wohl nicht noch gesondert zu belegen.
Die noch ausstehenden Betriebskosten bitte ich Sie bis spätestens 20.03.06 zu überweisen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen werd ich eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.
Die fristlose Kündigung, die ich bereits 2 mal ausgesprochen habe bleibt bestehen.
mfg Hr. Lustig

Die Anlage war eine Kopie eines Betriebskostenspiegels (der Stadt Regensburg) aus einer lokalen Tageszeitung.
(Das Haus befindet sich 15 km aus Regensburg entfernt in einem kleineren Dorf)
Auf der Kopie befindet sich eine Tabelle
z.B. Grundsteuer 0,14EUR/qm
Aufzug 0,13EUR/qm
Heizung 0,67EUR/qm
....
Gesamt 2,24 EUR/qm


-----Ende Einschreibbrief vom 31.01.06-----------


So jetzt meine Frage ans Forum:[/u:d85cc]
[/b:d85cc] :?:
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Einfach alles ignorieren, da ich ja sowieso in 6 Wochen ausziehe?!?
Ich notiere mir jetzt mal immer genau das Datum, wann ich das Treppenhaus wische, nicht dass er da wirklich noch Forderungen durchsetzen kann, aber bei einem "Reinigen nach Bedarf" reicht meiner Meinung nach aus alle 1-2 Wochen das Treppenhaus feucht rauszuwischen, da ich ja der einzige bin der die Treppe benutzt und ich auch mit nassen Schuhen nicht raufgehe...

So zum Schluss hab ich noch ein telefonisches Highlight, dass sich Herr Lustig geleistet hat:[/b:d85cc]
vor ca. 4 Wochen war ein Anruf auf der Mailbox meines Handys-
"Heute um 17:00 will sich eine Frau die Wohnung anschauen, wenn Sie nicht da sind werde ich alleine in die Wohnung gehen!"

So, ich habe die Nachricht erst spät am Abend also nicht mehr rechtzeitig abgerufen (die Nachricht war von ca. 10:00 Vormittag), da ich an diesem Tag krank (mit Attest) zu Hause in meiner Erstwohnung ca. 40 km entfernt war. Ich habe dann, da es sowieso zu spät war, auch nicht zurückgerufen...

8 Kommentare zu „Absolut verworrene und krasse Nebenkostenstory!!!”

fin Experte!

Habe nur den ersten Abschnitt Ihres Beitrages gelesen, da leider sehr lang.
Eine Heizkostenabrechnung erfolgt immer nur für ein Wirtschaftsjahr und da haben Sie doch 540 EU vorausgezahlt und nicht mehr. Wo liegt hier das Problem?
Sie zahlen doch nicht nur Ihren Verbrauch, sondern auch die fixen Heiznebenkosten wie Wartung, Schornsteinfeger etc. Das müssen Sie natürlich mitrechnen.
80 EU Nachzahlung für Heizung ist doch nun wirklich moderat bei den derzeitigen Energiepreisen.

Michael_e46

danke für die erste Antwort.
Vielleicht habe ich mich ein bisschen unverständlich ausgedrückt, mir geht es nicht darum; dass ich mich vor einer (evtl. gerechtfertigen) Nachzahlung drücken will.
Aber ich sehe es einfach nicht ein, wenn der Vermieter die Heizkostenabrechnugen der Jahre 2002 bis 2004 zurückhält, da er hier eine Rückzahlung an mich machen müsste und nur die Nachzahlung für 2005 fordert (in den Abrechnungen der Ablesefirma sind auch die Posten Wartung, Kaminkehrer, Strom [150€ für 2 Fam-Haus!!], Ablesegebühren, etc. entahlten).
Bei den Nebenkosten hätte ich ja auch kein Problem eine Nachzahlung zu machen, aber ich will ja eine ordentliche Abrechnung und keine Kopie der durchschnittlichen Nebenkosten ins Regensburg und ich soll mir dann daraus meine Nachzahlung selbst berechnen......?!?!?!

fin Experte!

Wenn Sie bisher keine Abrechnungen für 2002 und 2003 bekommen haben, dann müssen Sie diese schriftlich anfordern! Zur Not zum Anwalt gehen.

middleweight

" .. Bis jetzt habe ich noch keinerlei Abrechnungen von Hr. Lustig erhalten..."

Habe ich richtig in Erinnerung, dass die Rechtsprechung seit letztem Jahr folgendermaßen ist:

Eine Nebenkostenabrechnung IST jährlich zu erstellen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Vermieter/Verwalter keinen Anspruch mehr auf Nebenkostennachzahlungen. Im Gegensatz zum Mieter, wenn die Nebenkostenabrechnung aufweist, dass ein Guthaben besteht, dies sehr wohl gezahlt werden muss.

Oder irre ich hier gänzlich?

GH.

Susanne Experte!

Es geht um den Ablauf des Wirtschaftsjahres, dass i.d.R. dem Kalenderjahr entspricht. Grundsätzlich richtet sich die Ausschlussfrist auf den Abrechnungszeitraum, der zwar weniger, aber nicht mehr als 12 Monate umfassen darf. Die Abrechnung muss 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugestellt sein.

middleweight

" .. Die Abrechnung muss 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugestellt sein.Â...."

Danke Susanne.

Unberührt bleibt, dass ich den Verwalter nicht anmahnen musste, endlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

Wenn ich jedoch eine Rückzahlung erwarten kann (ich weiß das nicht), sollte ich ihn vielleicht dann anmahnen?

Wenn nicht, wie lange soll ich warten, bzw. was soll ich tun? Nichts, einfach abwarten?

GH.

fin Experte!

Kommt auch darauf an wie lange man abwartet. 2 Jahr lang abwarten ohne anzumahnen geht schon in die Richtung auf eine Abrechnung zu verzichten und sich mit dem Zustand einverstanden erklären. So lange sollte man natürlich nicht abwarten. Egal ob Nachzahlung oder Guthaben - der Mieter sollte sich ebenso um eine Abrechnung seiner Nebenkosten bemühen, denn er hat das Recht zu wissen, wie hoch seine Kosten sind und wie die Vorauszahlung verrechnet wird.

middleweight

Danke für die Auskunft.
GH.

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