Berthelstal 18.12.2009 07:49
Wenn im Mietvertrag zwei Personen gemeinsam den Vertrag unterzeichnet haben, können Sie auch nur gemeinsam wieder die Auflösung oder Änderung des Vertrages vornehmen.
Wenn der Vermieter nicht zustimmt, müssen Sie von Ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen und einen neuen Vertrag mit dem Vermieter für den weiteren Nutzer abschließen.
zaller 18.12.2009 12:23
Danke für die Antwort. Ist der Vermieter dazu verpflichtet einen neuen Mietvertrag abzuschließen? Bei unseren Mietrecht würde mich das nicht wundern.
Berthelstal 18.12.2009 14:53
Niemand ist verpflichtet einen Vertrag abzuschließen.