stressline 17.06.2009 20:01
Hallo,
Es wäre interr. zu erfahren was das für ein Mietvertrag war, ist. Generell kann der Vermieter bei fristgerechter Kündigung nur einen Teil der Kaution behalten um etwaige Nachzahlungen abzuziehen.
Nach 6 Monaten ist er sowieso per Gesetz verpflichtet die Kaution zurück zuzahlen nebst Zinsen da er die Kaution unabhänig von seinem eigenen Kapital auf ein Sparbuch legen muss.
Grüße