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NinaKatharina87 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
wir möchten gern die 2 Wohnungskatzen von meiner Mutter zu uns nehmen, da sie sich nicht mehr um sie kümmern kann. In unserem Mietvertrag steht, dass wir für Tiere (ausser Kleintiere Hamster etc.) die Zustimmung des Vermieters benötigen. Wir haben diese Zustimmung schriftlich mit Gesundheitszzeugnissen der Katzen beim Vermieter beantragt. Dieser hat uns die Haltung der Katzen schriftlich verweigert, da er allergisch gegen Katzen sei und ein Mieter im Obergeschoss ebenfalls (dieser hat aber nicht die schriftliche Zusicherung, dass keine Katzen im Haus gehalten werden dürfen). Der Vermieter wohnt allerdings 80km von uns entfernt und betritt vielleicht 1 Mal im Jahr die Wohnung. Wir wohnen alleine im Erdgeschoss und somit würden keine anderen Mieter mit den Haaren in Berührung kommen. Wir haben sogar schriftlich angeboten, dass wir, wenn wir irgendwann ausziehen, die Wohnung professionell mit einem Dampfstrahler reinigen lassen würden, das interessiert den Vermieter allerdings nicht. Kann der Vermieter uns in diesem Fall die Katzenhaltung verbieten? Es würde ja niemand gefährdet werden. Gibt es ähnliche Entscheidungen vom AG Köln? Hätten wir Chancen, wenn wir die Zustimmung einklagen würden? Für mein Empfinden liegt kein Grund zur Verweigerung vor :-\

LG
Nina

1 Kommentar zu „Zustimmung für Katzenhaltung verweigert”

forsetis Experte! 23.10.2013 14:27

""dieser hat aber nicht die schriftliche Zusicherung, dass keine Katzen im Haus gehalten werden dürfen""

Diese Zusicherung ist auch nicht nötig, es reicht, wenn die Anschaffung von Hunden oder Katzen nur mit vorheriger Erlaubnis möglich ist. Wenn Ihnen die Entscheidung des Vermieters nicht gefällt, bleibt Ihnen immer noch der Weg vors Gericht.

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