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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, seit einiger Zeit versuche ich mich mit meinem ehemaligen Vermieter auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu einigen (Kirche!!!) Er hat in dieser Abrechnung die Rechnung vom Nachbarhaus dazugelegt, mit dem Hinweis, eine spätere Nachberechnung bei den Betriebskosten zu vermeiden, da ein Einheitswertbescheid noch nicht vorliegt. Das Haus war 5 Jahr alt, kann so etwas sein. Kann der Vermieter, Abrechnung für 2004 liegt ja nun schon vor, eine Nachzahlung fordern, wenn er mal in der Lage ist einen aktuellen Bescheid vorzulegen. Wer kann helfen. Welche Rechte habe ich? LG HG

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