Susanne
"Darf" würde ich erst einmal streichen!
Der VM hat ein Recht auf Besichtigungstermine, die sind i.d.R. mit dem Mieter abzustimmen, bei berufstätigen und alleinstehenden Mietern ist insofern Rücksicht zu nehmen, dass der VM kein Recht hat, dass der Mieter sich für die Termine Urlaub nimmt etc. Man kann dem VM auch feste Termine zuweisen, wie z.B. Mittwochs von 17:00-20:00.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Vermieter Zugang über Schlüssel zu gewähren, wenn er nicht dabei ist. Also: der VM hat kein Anrecht auf Überlassung des Schlüssels oder Wohnungsbesichtigen in Abwesenheit des Mieters.
Darkness
Danke für die schnelle Antwort!!
Super.
Gruß
Nils