edy 11.09.2010 09:17
Hallo mama1212,
Gegenfrage : ist dies alles den Nachbarn zuzumuten?
Was war in der vorherigen Wohnung?
lg
edy
Balkonexperte 11.09.2010 09:27
So schnell kann kein Vermieter eine Kündigung aussprechen. Vor allen Dingen keine fristlose.
Macht er es trotzdem, legt der Mieter Widerspruch ein und die Sache wird vor Gericht verhandelt und entschieden.
Bladder 11.09.2010 14:50
Für die fristlose Kündigung selbst muss der zur Kündigung führende Grund im Kündigungsschreiben angeführt werden. Diese hier angeführten Gründe dürften nicht ausreichen.
Zudem haben Sie noch nichts zu der vorher zu erfolgenden Abmahnung gesagt. Was stand denn da drin?
mama1212 11.09.2010 20:58
um 15 Uhr soll ein angeblicher Streit von der Mutter zu den Kindern gewesen sein, und eine Tür soll zugehaun worde sein, man soll sie von unserer Wohnung aus mit Wasser nach unten vollgespritzt haben, einen Streit zwischen den Eheleuten um 7 Uhr, und die Kinder sollten Geweint haben, das ist alles