Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vor kurzem meine erste eigene Wohnung bezogen, und eigentlich sehr zufrieden!
Das einzige was mich echt stört ist, dass der Vermieter mir untersagt hat eine Waschmaschine aufzustellen und in der Wohnung Wäsche zu trocknen!
(ist auch beides im Mietvertrag aufgeführt)
Nun wollte ich mal fragen, ob diese Klausel im Mietvertrag überhaupt zulässig ist. Leider hat die Wohnung keinen Anschluss für eine Waschmaschine, jedoch könnte man den ja relativ einfach nachträglich einfügen!
Danke im Vorraus für euere Antworten MFG JAck