volker*
Hallo BATi,
in die Betriebskostenabrechnung werden alle Kosten einbezogen, die im Abrechnungszeitraum[/b:97b20] angefallen sind.
Diese Kosten werden entweder zeitanteilig oder nach Verbrauch abgerechnet. Der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag vereinbart.
Viele Grüße
Volker
Gast
Hallo,
habe das gleiche Problem wie mein "Vorschreiber", habe aber leider die Antwort nicht so richtig verstanden. Darf der Vermieter die Wartung mit den Nebenkosten bzw. Kaution (war bei mir so) abrechnen obwohl die Wartung außerhalb des Mietzeitraumes durchgeführt wurde?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Sabine
fkoehn
Ich schliesse mich an - darf der Betrag auf die bewohnten Monate umgelegt werden, obwohl er erst spaeter angefallen ist?
Danke,
Frank.
Susanne
Jahaaaaaaa:
In eine Betriebskostenabrechnung gehören alle Kosten, die während des Wirtschaftsjahres angefallen sind. Der ehemalige Mieter zahlt anteilige Kosten, die sich aus der Wohnzeit während des berechneten Wirtschaftsjahres ergeben. Damit zahlt er aber auch anteilig für Kosten die nicht während seiner Wohnzeit entstanden sind.