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Zwangsräumung
Der Mieter kann bereits dann die Miete mindern, wenn er sich durch eine Androhung des Bauordnungsamts auf die Zwangsräumung einrichten muss. Dem Mieter ist nicht zumutbar, einen langwierigen Rechtsstreit gegen das Bauordnungsamt wegen einer fehlenden Baugenehmigung für seine Mietwohnung zu führen.
LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.11.1991 - 2 S 528/90, ZMR 1992, S. 304.
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