Susanne
Der Vermieter hat grundsätzlich Anspruch auf Rückbau, selbst wenn das vertraglich nicht vereinbart würde.
Den Fliesenspiegel zu entfernen ist ein Umbau genau wie das Verputzen der Wände ebenso. Dass dazu die Genehmigung des Eigentümers vorliegen muss, ist vorgegeben. Natürlich kann der Eigentümer die Genehmigung ablehnen, dies braucht er auch gar nicht zu begründen.
Wird ein solcher Umbau ohne Genehmigung vorgenommen, so hat er nicht nur Anspruch auf Rückbau, sondern auch auf Schadenersatz. Weiterhin ist das ein Vertragsverstoss und damit mit ein Grund zu einer Kündigung seitens des VM.
Wenn Ihr wirklich die Wände verputzen wollt, habt Ihr aber allerhand Spass, wenn Ihr wieder auszieht und das Zeug wieder runter muss....
1Sanni
Hallo Susanne,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe zwar gehofft eine positivere Antwort zu bekommen, aber so weiß ich wenigstens wie die Rechtslage aussieht.
Viele Grüße,
Sanja