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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir ziehen in 2 Wochen in einen neue Wohnung ein, in der wir gerne den Fliesenspiegel in der Küche entfernen möchten.
Wir sind natürlich auch bereit bei Auszug einen neuen Fliesenspiegel anzubringen und haben vorgeschlagen diesen Punkt in den Vertrag aufzunehmen. Der Vermieter ist jedoch strikt dagegen

Alternativ wollten wir eine Holzverkleidung anbringen lassen, die allerdings auf die Fliesen geklebt wird und auch das erlauben die Vermieter nicht.

Sein Argument ist, das der jetzige Fliesenspiegel gerade mal drei Jahre und völlig in Ordnung ist. Was auch stimmt, es lediglich optisch nicht so gut aussieht wie eine glatte Wand, bzw. Holzverkleidung.

Er bezieht sich auch darauf, das in dem Mietvertrag ausdrücklich steht, dass wir um Erlaubnis fragen müssen wenn wir Löcher in die Fliesen bohren und das würde ja dann erst Recht für das Entfernen gelten.

Nun meine Frage:
Darf der Vermieter uns das Entfernen des Fließenspiegels tatsächlich verbieten, auch wenn wir vertraglich zusichern sie bei Auszug zu ersetzten?
Und was wäre wenn wir sie trotzdem und ohne seine Erlaubnis entfernen? (Das wäre natürlich die schlechteste Variante, zumal er auch in dem Haus wohnt )

Wir sind jetzt völlig verunsichert und wollen natürlich nicht schon vor dem Einzug Streit mit dem Vermieter haben. Aber schon bei unserer Ankündigung das wir die Tapeten entfernen und Putz auf die Wände anbringen wollen, waren sie nicht einverstanden.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe im voraus.

Viele Grüße,
Sanja
Stichwörter: verboten + entfernen + fliesenspiegels

2 Kommentare zu „Darf das Entfernen des Fliesenspiegels verboten werden?”

Susanne Experte!

Der Vermieter hat grundsätzlich Anspruch auf Rückbau, selbst wenn das vertraglich nicht vereinbart würde.
Den Fliesenspiegel zu entfernen ist ein Umbau genau wie das Verputzen der Wände ebenso. Dass dazu die Genehmigung des Eigentümers vorliegen muss, ist vorgegeben. Natürlich kann der Eigentümer die Genehmigung ablehnen, dies braucht er auch gar nicht zu begründen.

Wird ein solcher Umbau ohne Genehmigung vorgenommen, so hat er nicht nur Anspruch auf Rückbau, sondern auch auf Schadenersatz. Weiterhin ist das ein Vertragsverstoss und damit mit ein Grund zu einer Kündigung seitens des VM.

Wenn Ihr wirklich die Wände verputzen wollt, habt Ihr aber allerhand Spass, wenn Ihr wieder auszieht und das Zeug wieder runter muss....

1Sanni

Hallo Susanne,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe zwar gehofft eine positivere Antwort zu bekommen, aber so weiß ich wenigstens wie die Rechtslage aussieht.


Viele Grüße,
Sanja

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