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anduuu hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe seitetwas mehr als 2 Jahren mit meiner Freundin die jetzige Wohnung.
Haben sehr viele Probleme mit dem Vermieter, wenn irgendwelche Reparaturen anliegen, bisher keine NK Abrechnungen usw.

Haben jetzt ne neue Wohnung und ich werde Morgen die Kündigung losschicken.

So jetzt meine Frage:

- Muss ich für den VM die Unwahrheit sagen? Er bietet die Wohnung mit 10qm mehr an als eigentlich vorhanden. Hab halt damals nicht nachgemessen, vor 2 Monaten Interesse halber schon, bei meinen 2 Nachbarn genau das gleiche, immer 10 weniger als angeboten.

Im MV ist die Wohnfläche nicht angegeben, d.h. ich hab sie wie gesehen gemietet und kann da auch nichts mehr ändern, will aber jetzt andere schützen und dem Drecksack die Tour vermiessen.

Wenn er jetzt mit potenziellen Interessenten kommt, kann ich denen sagen das er bei der Wohnfläche schummelt, total Unzuverlässig ist usw.

Oder muss ich brav meine Klappe halten, weils üble Nachrede oder sowas ist.

Danke für Infos.

Frank

1 Kommentar zu „Auszug und Nachmieter Besichtigung”

Ghostraider Experte!

Es steht nirgendwo geschrieben das Sie für ihn Lügen müssen.

Wenn neue Mieter die Wohnung besichtigen kann man ja hinter der hohlen Hand bei der Frage nach m² sagen das man eine Abweichung festgestellt hat.
Sollen die neuen Mieter doch selbst nachmessen.

Im übrigen, wenn die Nebenkosten nach m² abgerechnet werden und die die Wohnung hat 10% weniger m² wie berechnet werden haben Sie einen Grund da Geld zurückzubekommen.

Ich würde mich mal mit einem Rechtsanwalt darüber unterhalten und der wird Ihnen da mehr sagen.

Gruß
ghost

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