Berthelstal 04.01.2012 06:22
Wenn eine Kostenübernahme für Kleinreparaturen vereinbart wurde müssen Sie die Kosten übernehmen. Der Türgriff unterliegt Ihrem direkten Zugriff.
Bladder 04.01.2012 19:02
Wenn Sie den Türgriff abgebrochen haben und Sie nicht beweisen können, dass dieser aus Altersgründen abgebrochen ist, dann müsste wohl ein Gutachter eingeschaltet werden.
meli-lou 04.01.2012 19:07
Also ich komm da nicht ganz mit... warum so ein Theater um einen Türgriff? Da wär ich gar nie auf die Idee gekommen den Vermieter zu nerven und gar nach der Rechtslage zu fragen... solchen Kleinkram kauft man, baut es hin und fertig. *kopfschüttel*