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Marned hat diese Frage gestellt
Hallo?

Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?

Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte ich beweisen, dass der Griff sachgemäß angewendet wurde und einfach wegen seines Alters oder so abgebrochen ist?

3 Kommentare zu „ Türgriff abgebrochen? Wer bezahlt?”

Berthelstal Experte! 04.01.2012 06:22

Wenn eine Kostenübernahme für Kleinreparaturen vereinbart wurde müssen Sie die Kosten übernehmen. Der Türgriff unterliegt Ihrem direkten Zugriff.

Bladder Experte! 04.01.2012 19:02

Wenn Sie den Türgriff abgebrochen haben und Sie nicht beweisen können, dass dieser aus Altersgründen abgebrochen ist, dann müsste wohl ein Gutachter eingeschaltet werden.

meli-lou aktiver Benutzer 04.01.2012 19:07

Also ich komm da nicht ganz mit... warum so ein Theater um einen Türgriff? Da wär ich gar nie auf die Idee gekommen den Vermieter zu nerven und gar nach der Rechtslage zu fragen... solchen Kleinkram kauft man, baut es hin und fertig. *kopfschüttel*

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