Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe hier einen "befristeten Mietvetrag" bis 2011 zur Unterschrift vor mir liegen. Ich überlege jetzt, was mache ich wenn ich vorher raus will?
Kann man in den Zeitmietvetrag eine Klausel aufnehme, so dass ich ganz normale 3 Monate als Gündigungsfrist habe?
Gruss und Danke
Merlin