Im Mietvertrag ist vereinbart, daß für die Entwicklung des Mietpreises der zum Zeitpunkt des Mietbeginns am 1.7.2008 gültige Verbraucherpreisindex maßgebend sein soll. Welcher Anfangsindex kann verwendet werden: der Index von Juni oder der Juli-Index, der aber erst um den 13./14. August zum Monatsende Juli festgestellt wurde.
Als dieser Mietvertrag vereinbart wurde gab es doch einen für den 01.Juli gültigen Index. Und dieser ist maßgebend und nicht der, der Mitte August rückwirkend festgestellt wurde.