Woody 04.03.2009 23:18
Du hast die Abrechnung für das Kalenderjahr 2007 erhalten ? und der Eigentümer wechselte im November 2008 ? Dann besteht Dein Anspruch aus Auszahlung des Guthabens nur gegen den alten eigentümer. Was die im Innenverhältnis vereinbart haben, hat keine Außenwirkung für Dich. Du kanst daher auch nicht mit der Miete verrechnen. Rein rechtlich steht die laufende Miete dem neuen eigentümer zu, der im Bezug auf Dich nichts mit dem Abrechnungszeitraum 2007 zu tun hat.
alex6900 05.03.2009 17:16
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.Habe noch einmal mit dem alten Vermieter aus 2007 telefoniert, dieser meinte er war nur der Verwalter von dieser Wohnung der neue Vermieter war schon immer der Eigentümer, die Verwaltung übernimmt dieser jetzt aber selbst. Die Namen und die Geschäftsführer haben sich geändert nur die Knt. Nr. ist geblieben. Ist so etwas möglich? Wenn es so ist kann ich dass ganze dann von der Miete abziehen. Danke im Voraus für die Antwort.
Woody 05.03.2009 19:50
In diesem Fall kannst Du tatsächlich das Guthaben mit der laufenden Miete aufrechnen. Das funktioniert. Umfirmierungen sind immer möglich und haben keinen Einfluss auf die Problematik. Gruß