Rano
Natürlich kann ich einen Gast vor die Tür setzen.
Beinhaltet Euer Zettel das Wort 'Mietvertrag'? Wohl eher nicht.
Auf was will er denn nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums klagen???
Lass Dich nicht verrückt machen
Gruß
Ralph
Jay_P
vielen Dank! Er beruft sich darauf, dass ich ihn in die Obdachlosigkeit setzen würde und dass ich ihm einen Zeitraum von 2 Wochen einräumen muss.
Da es sich wirklich nur um eine Vereinbarung handelt in dem NICHT das Wort Mietvertrag auftaucht...war ich mir nicht sicher, ob er noch als "Gast" oder schon als "Untermieter" zählt, da diesem ja diese Frist eingeräumt werden muss
Jay_P
also eines habe ich gelernt: ich werde mein zimmer nicht mehr hergeben, sobald ich es wieder für mich habe <!-- s --><!-- s -->