rhw
Hallo Samandiriel,
du wirst als BaföG-Bezieherin kein Wohngeld erhalten, kannst doch aber dein BaföG neuberechnen lassen und dann damit auch Mietzuschuss erhalten.
Sofern dein Freund keine (!?) eigenen Einnahmen (bzw. kein Vermögen) hat, wird auch er kein Wohngeld beanspruchen können, da ja dann eher die Sozialhilfe zuständig wäre, denn: Wohngeld kann nur erhalten, wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann ...
MfG
rhw
Samandiriel
Hallo rhw!
Das ich kein Anspruch auf Wohngeld habe weiss ich! Nur, dass man eine Arbeit haben muss um Wohngeld zu bekommen wusste ich nicht! Also erstmal danke für diese Info! Ich habe mich gestern noch etwas Informiert und bin auf eine "Organisation" gestoßen die Leuten die in ähnlichen situationen wir mir weiterhilft! Ich habe gleich mal einen Termin vereinbart! Ich hoffe nur, dass mir das weiterhift. Desweiteren hätte ich noch eine Frage zum WBS. Was muss ich alles für Unterlagen mitbringen um einen Wohn Berechtigungsschein zu bekommen?
Gast
Hallo Samandiriel
Ich bin in einer ähnlich blöden Situation wie Du.
Frage: Was ist das denn für eine "Organisation", die Dir da weiterhilft, bzw. Dich berät?
Könnte mir vielleicht auch helfen?!?
Samandiriel
Hallo Claudine!
Also zu der Organisation kann ich dir leider auch noch nicht viel sagen, da ich bisher nur vom hören sagen von ihr Wind bekommen hab! Soweit ich das aber jetzt verstanden hab, kümmert Sie sich um Junge Leute zwischen 16 und 26 die Probleme mit Ämtern, Wohnung, Geld etc. haben! Mir ist leider gerade der Name entfallen! (muss meinen Freund mal wieder fragen!)
Gast
Wäre ganz ganz nett von Dir, wenn Du mir dann Info´s zukommen lassen würdest.
LG
Claudine