Balkonexperte 23.03.2011 20:35
Womit wird bei Ihnen geheizt, das sind ja nicht die Werte vom Strom?
Berthelstal 23.03.2011 22:14
1. Eine Nutzerwechselgebühr müssen Sie nicht zahlen. Gehört zu den Verwaltungskosten des Vermieters und ist von diesen zu tragen. Das ist das einzig Positive für Sie.
Für den Ihrer Meinung nach hohen Verbrauch gibt es nur wenige Erklärungen:
- Der Zähler ist defekt
- Ein Stromklau ist am Werk oder
- Sie haben bei Anmietung der Wohnung es versäumt, sich Gedanken über die uneffektivste Heizung der Welt zu machen.
Da bleibt Ihnen nur eine Klärung vor Ort.
mono 23.03.2011 22:22
Wenn vertraglich vereinbart, kann auch die Nutzerwechselgebühr umgelegt werden.
D-D-I 24.03.2011 18:21
Hallo cruizer,
die Nutzerwechselgebuehr gehoert in der Regel zu den Verwaltungskosten und duerfen nicht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung (Mietvertrag) auf den Mieter umgelegt werden. Hier muessen Sie im Mietvertrag genau nachlesen ob eine Vereinbarung darueber besteht.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I