Gast
Die Umlage der Wasser und Abwasserkosten wird im Regelfall nach Wohnungsgröße umgerechnet. Die Heizkosten jedoch müssen laut Heizkostenverordnung nach einem bestimmten Aufteilungsmaßstab umgelegt werden, jedoch nicht einfach nach qm. Wichtig ist aber, was wurde denn im Mietvertrag vereinbart ? Gibt es Verdunster, oder elektronische Erfasungsgeräte in der Wohnung ? Eine Abrechnung seitens des Vermieters muss spätestens nach einem Jahr vorliegen.