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Nach nur 1,5 Jahren Wohnzeit brauchen Sie überhaupt nichts zu renovieren, zumal darüber ja scheinbar nichts im Mietvertrag vereinbart wurde.
Lassen Sie sich also darauf nicht ein. "Ordnungsgemäßer Zustand" bedeutet i.d.R. leer geräumt und gereinigt. Dübellöcher sollten weitestgehend unsichtbar zugeschmiert werden. Fenster und Bad sollten geputzt und alle Veränderungen beseitigt werden, falls Sie welche gemacht haben.