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Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung
13.3.2001 1 ABR 34/00 Werden im Betrieb des Arbeitgebers und in dessen Auftrag Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eingesetzt, um Testkäufe durchzuführen, so kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegen. Dies setzt voraus, daß die Testkäufer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind. Hieran fehlt es, wenn der Einsatz nicht vom Arbeitgeber, sondern von dem anderen Unternehmen gesteuert wird. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma BetrVG §§ 99, 87 Abs. 1, §§ 100, 23 Abs. 3 ArbGG § 89 ZPO § 253
Aktenzeichen: 1ABR34/00 Paragraphen: BetrVG§99 BetrVG§97 BetrVG§100 BetrVG§23 ArbGG§89 ZPO§253 Datum: 2001-03-13