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Hallo,
in meinem Mietvertrag ist auch "1 Pantryküche" aufgeführt, nähere Details werden nicht erwähnt. Welche Ansprüche ggü. dem Vermieter kann ich daraus ableiten?
Durch Besichtigung war mir bereits bekannt:
- ein Unterschrank auf der einen, ein alter Kühlschrank auf der anderen Seite sind vorhanden
- darüber eine Spüle, etwas Arbeitsfläche, 2 Herdplatten.
Bei der Übernahme zu sehen: Starke Verschmutzung, Kühlleistung im Gefrierfach des Kühlschranks ist mangelhaft.
Später dann, beim Versuch der Reingung stellte sich heraus, dass der Schrank ohne den Kühlschrank wohl zusammenfallen würde; ich kann das Teil nichtmal zur Reinigung von der Wand entfernen. Dabei ist die Rückseite des Kühlschranks immens verstaubt - steht da vermutlich schon >20 Jahre so.
Die ganze Konstruktion steht auf einer Europalette o.ä.; beim Bewegen kamen mir Unterlegscheiben entgegen; alles verzieht sich.
Habe ich Anspruch auf Reparatur / Erneuerung?
Vielen Dank, Pida