Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
AngeliqueM hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe bei Einzug in meine Wohnung ein Gartenhaus übernommen von meinen Nachbarn (im gleichen Haus), die gerade auszogen. Dieses Gartenhaus wurde ohne Genehmigung errichtet, jedoch vom Vermieter geduldet.

Für das Gartenhaus, das sehr massiv gebaut ist, gemauert, mit richtigen Fenstern und einer großen Veranda, habe ich einen kleinen Abschlag an meine Nachbarin bezahlt.

Leider ist die Veranda inzwischen marode, bzw. das war sie schon vor meinem Einzug. Ich möchte nun aus der Wohnung ausziehen. Der Vermieter will nun, dass ich das Gartenhaus entferne bzw. wenigstens die Veranda repariere. Er ist der Meinung, dass ich Rechtsnachfolger sei.

Viellleicht war es etwas naiv, dass ich das Gartenhaus übernommen habe, allerdings ist es ja nicht meine Schuld, dass der Vermieter es vorher nicht reklamiert hat. Ich habe auch nicht lange dort gewohnt. Wie ist denn hier die Rechtslage?

Danke und lieben Gruß
Angelique

4 Kommentare zu „Gartenhaus entfernen? ”

AMAyer Experte! 21.07.2009 15:52

Ja es war naiv!
Steht das Gartenhaus im Mietvertrag, dann gehört es dem Vermieter.

AM

AngeliqueM 21.07.2009 15:59

Hallo, danke für die Antwort, nein, steht nicht im Mietvertrag, wurde wie gesagt (lt. Vermieter) ohne Genehmigung erbaut und von mir dann übernommen. Wie siehst du die Lage?

Gruß
Angelique

AMAyer Experte! 22.07.2009 07:58

Das wird den gierigen Vermieter freuen, dass der Mieter das Gartenhaus entfernen wird bzw. sollte.

AM

AngeliqueM 22.07.2009 09:12

Hallo AM,

ich finde nicht, dass man hier polemisch werden sollte, es sind doch nicht zwangsläufig alle Vermieter "gierig", nur weil sie Vermieter sind! Mir geht es doch nur darum, die Sachlage rechtlich zu bewerten.

Gruß
Angelique

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.