AMAyer 21.07.2009 15:52
Ja es war naiv!
Steht das Gartenhaus im Mietvertrag, dann gehört es dem Vermieter.
AM
AngeliqueM 21.07.2009 15:59
Hallo, danke für die Antwort, nein, steht nicht im Mietvertrag, wurde wie gesagt (lt. Vermieter) ohne Genehmigung erbaut und von mir dann übernommen. Wie siehst du die Lage?
Gruß
Angelique
AMAyer 22.07.2009 07:58
Das wird den gierigen Vermieter freuen, dass der Mieter das Gartenhaus entfernen wird bzw. sollte.
AM
AngeliqueM 22.07.2009 09:12
Hallo AM,
ich finde nicht, dass man hier polemisch werden sollte, es sind doch nicht zwangsläufig alle Vermieter "gierig", nur weil sie Vermieter sind! Mir geht es doch nur darum, die Sachlage rechtlich zu bewerten.
Gruß
Angelique