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heidelbeerschnittchen hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal eine kurze Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann.

Wir wohnen in einem gemieteten Haus und haben einen Wasserschaden inkl. Schimmel. Dies hat den Hausbesitzer jetzt 2 Monate nicht interessiert. Da wir aber nun die Miete gekürzt haben, möchte er den Schaden reparieren. Er hat einen Hobbybastler an Hand, der nur abends nach 19:00 Uhr Zeit hat. Da wir aber diese Woche abends aus beruflichen und nicht verschiebbaren privaten Gründen ständig verhindert sind, geht das von unserer Seite aus nicht. Allerdings bin ich freiberuflich tätig, arbeite von zu Hause aus und habe von Mo - Fr 08.00 bis 18.00 frei verfügbare Zeit und kann einem Handwerker jederzeit zur Verfügung stehen.

Bin ich dazu verpflichtet, abendliche Reparaturzeiten zu vereinbaren? Vor allen Dingen haben wir noch zwei Grundschulkinder, die spätestens um 08:00 in Bett gehen.

Vielen Dank für Eure Antwort

Heidelbeerschnittchen

1 Kommentar zu „Reparaturzeiten in Mietwohnung”

Ghostraider Experte!

Meiner Ansicht nach sind Sie nur zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten verpflichtet Handwerker in Ihre Wohnung zu lassen.
Außer im Notfall, da muss man auch bei Nacht den Handwerker Einlass gewähren. (Wasserrohrbruch oder dergleichen).

Der Vermieter sollte sich an die normalen Zeiten halten.

Gruß
ghost

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