Gast hat diese Frage gestellt
Seit einer Novellierung des Mietrechtsgesetzes im Herbst 1999 können die Aufwendungen für Wasser und Kanal nach tatsächlichem Verbrauch der einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
<br />
1. Die Bewohner eines Hauses müssen mit einer Mehrheit von 2/3 dafür sein.<br />
2. Die Kosten für den Nachbau von Kaltwasserzählern müssen mit der Rücklage gedeckt sein.<br />
3. Grundsätzlich dürfen nur geeichte Zähler im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet werden (Mass- und Eichgesetz), d.h. die Zähler müssen alle 5 Jahre nachgeeicht werden, was einer Erneuerung gleich kommt. Hier können Kosten gespart werden, wenn auf Zähler zurückgegriffen wird, die keine exclusiven Einbaumasse aufweisen und von mehreren Herstellern angeboten werden, was den Wettbewerb steigert und damit den Preis reduziert.<br />
<br />
Bei Neubauten, die mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet werden, sind seit dem Jahr 2001 Kaltwasserzähler obligatorisch