langbein
Vielen Dank für die Auskunft. Die Verjährung würde dann ENDE 2007 (31.12.) eintreten? Müsste dann bis zu diesem Termin eine Klage eingereicht werden, oder muss bis dahin nur die Forderung geltend gemacht werden (Einforderung der Rückzahlung).
Susanne
Ich denke, die Rückforderung hemmt die Verjährung, kann ich Dir aber nicht rechtssicher sagen.
Sichere Auskunft bekommst Du gegen kleine Mack bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w -->
Rano
Die Verjährung würde dann ENDE 2007 (31.12.) eintreten? Müsste dann bis zu diesem Termin eine Klage eingereicht werden, oder muss bis dahin nur die Forderung geltend gemacht werden (Einforderung der Rückzahlung).[/quote:0b6ab]
Du stellst irgendwann in den drei Jahren einen Anspruch (bitte beweisbar - also per NN oder Boten). Nach der Verjährung kannst Du den Anspruch nicht mehr geltend machen.
Also: Jetzt eine Forderung mit Fristsetzung und vor Ablauf der Verjährung das Mahn- und (direkt anschliessend) das Gerichtsverfahren. Beides "hemmt" die Verjährung.
Gruß
Ralph
langbein
Vielen Dank für die Antwort...dann muss ich jetzt mal los <!-- s --><!-- s -->