Susanne
Die gewerblichen Räume müssen separat abgeechnet werden, die Kosten müssen vorab abgezogen werden, bevor die Abrechnung der Privatmieter erstellt wird. U.a. wird ja für die gewerblichen Flächen eine höhere Grundsteuer fällig (?).
Ist nichts anderes im MV vereinbart und kann nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, wird lt. BGB nach qm abgerechnet.