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Hallo
Ich habe ein grosses Problem. Mein Vermieter hat im Januar 2005 einen Räumungstitel gegen mich
erwirkt . Ich habe im Herbst 2004 meine Arbeitstelle verloren und bin dadurch in Mietrückstand
geraten. Mein Vermieter hat daraufhin angesprochenen Rämungstitel erwirkt.
Im Januar wurde mir jedoch HartIV bewilligt , ich zahlte dem Vermieter die Mitschulden zurück
und wir einigten uns darauf das ich die Wohnung weiter bewohnen kann. Seitdem bezieht er die
Miete direkt vom Amt , nie wieder ist ein Schreiben o.ä. gekommen.
Anfang Dezember erhalte ich nun ein Schreiben von einem GV ich hätte die Wohnung aufgrund des
Rämungstitels innerhalb von vier Wochen zu räumen. Ein Gespräch mit dem Vermieter hat nichts
ergeben , er besteht auf meinen Auszug.
Ist das rechtens das er nun ohne weitere Vorwahnung den vor fast 11 Monaten erwirkten Titel
"einlöst"?
Dank im vorraus für alle Antworten.
mfg
Ted