Gast
Hallo,
zuerst sollten Sie die Kündigung dem Vermieter in den Briefkasten (dann mit Zeugen) werfen o. per Einschreiben mit Rückschein senden, dann ist die Kündigung schon mal angekommen.
Ab dem 01.09.2001 müssen Qualifizierte Zeitmietverträge abgeschlossen werden, <!-- s --><!-- s --> Vertragsdauer und Vertragsende werden “unwiderruflich” festgelegt. <!-- s --><!-- s --> Im Mietvertrag steht schon die konkrete Verwendungsabsicht des Vermieters nach Ablauf der Mietzeit. Beispiele: Der Vermieter, Familien- oder Haushaltsangehörige wollen in die Wohnung ziehen, die Wohnung oder das Haus sollen abgerissen oder umfassend saniert werden.
Besonderheit: Kein Kündigungsschutz. <!-- s --><!-- s --> Fehlt im Mietvertrag die Angabe zum Grund der Befristung (siehe oben), wird der Vertrag wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt. <!-- s --><!-- s -->
Bei Ihnen steht aber kein "End Datum" deshalb würde ich sagen Mietvertrag auf unbe. Zeit und Kündigungsfrist 3 Monate ! Denke damit kommen Sie auch beim Gericht durch !
Gast
hallo herr dirk h.
sie haben mir sehr geholfen. ich habe gestern abend auch eine bestätigung vom vermieter erhalten, dass er meine kündg erhalten hat.
leider weiß ich nicht ob ich mit den oben erläuterten fall durch ein gericht komme. ich schätze dass ich hierzu woh oder übel einen anwalt zu rate ziehen muss. letztendlich ist es meine schuld dass ich nicht aufmerksam genug war. lehrgeld http://www.my-smileys.de/smileys_1/23.gif[/img:e075c]
vielleicht kann mir ja noch jemand eine ebenso kompetente antwort geben...