forsetis 22.07.2013 12:38
Der Vermieter hat Ihnen bestimmt eine Betriebskostenabrechnung für diesen Zeitraum gegeben und nicht einfach die 89,- € verlangt. Diese Abrechnung kenne ich nicht, deshalb kann ich nichts dazu sagen.
sunshine123 22.07.2013 13:31
ja der Vermieter hat eine Betriebskostenabrechnung beigefügt. Allerdings ist diese erst im Dez. 2012 gemacht worden und seit März 2012 wohnte eine neue Mieterin der Wohung. Wenn ich mir die Daten so anschaue, dann sehe ich das die Summe für das gesamte Jahr war und pauschal für die zwei Monate umgelegt worde.
forsetis 22.07.2013 14:21
Eine Betriebskostenabrechnung muss immer für den Zeitraum eines Jahres (12 Monate) erstellt werden. Je nachdem, wie lange die Mietzeit in diesem Abrechnungszeitraum andauerte, zahlt man entsprechend anteilmäßig die Kosten.
anitari 30.07.2013 09:29
Die Abrechnung ist, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, im Dezember 2012 mehr als fristgerecht zugegangen.
Wenn sie inhaltlich und rechnerisch richtig ist müßt Ihr das wohl oder übel akzeptieren und zahlen.
Bei Nutzungszeitraum, egal ob bewohnt oder nicht, ausschließlich in Heizmonaten ist eine Nachzahlung unausweichlich.
Da die sog. Grundkosten zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Zudem sind in den Monaten Januar und Februar die tatsächlichen Heizkosten ca. 3 x so hoch wie die gezahlten.
Mit nur 89 € Nachzahlung ist das noch herzlich wenig.