Berthelstal 11.05.2010 18:58
Einige Zeit überlegt, aber das Ergebnis:
Der Vermieter hat mit Ihren Chef(Hauptmieter) einen Mietvertrag.
Sie haben mit Ihrem Chef wiederum einen Mietvertrag. Das bedeutet in Relation zum Vermieter gesetzt, Sie haben lediglich einen Untermietvertrag.
Dieser Untermietvertrag kann durch Ihren Chef bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden.
Und bedeutet auch: Wenn der Vermieter Ihren Chef kündigt, sind Sie dann automatisch mit von der Partie.
mieter0485 11.05.2010 19:03
Die Frage ist eher: Kann der Hauptmieter im Mietvertrag von seinen Untermietern verlangen, erst bei dem gemeinsamen Unternehmen zu kündigen, bevor er einen aus dem Mietvertrag entlässt?