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mieter0485 hat diese Frage gestellt
Ich bin Unternehmer und in einer Bürogemeinschaft tätig. Alle Büronutzer sind Scheinselbstständig und arbeiten für das gleiche Unternehmen.
Der Büronutzer, der Hauptmieter ist hat für alle anderen Nutzer einen eigenen Untermietvertag erstellt.

Folgender Passus macht mich stutzig und ich frage mich, ob das rechtmäßig ist:

"Das Nutzungsverhältnis beginnt am: XXX


es läuft auf unbestimmte Zeit. Der Büronutzungsvertrag erlischt automatisch mit der Beendigung des Handelsvertretervertragsverhältnisses zwischen dem Geschäftspartner und der XXX AG, gleich aus welchem Grunde. Darüber hinaus endet der Büronut-zungsvertrag automatisch, wenn der Mietvertrag zwischen dem Standortleiter und dem Vermieter endet."

Der Hauptmieter kann doch nicht von mir verlangen, dass ich erst bei dem Unternehmen kündige und dann das MIetverhältnis aufkündigen kann. Was ist, wenn ich eigene Büroräumlichkeiten nutze und garnicht mehr auf das Mietverhältnis angewiesen bin?

Wer kann helfen?

2 Kommentare zu „§ 2 Beginn, Dauer des Nutzungsverhältnisses”

Berthelstal Experte! 11.05.2010 18:58

Einige Zeit überlegt, aber das Ergebnis:

Der Vermieter hat mit Ihren Chef(Hauptmieter) einen Mietvertrag.
Sie haben mit Ihrem Chef wiederum einen Mietvertrag. Das bedeutet in Relation zum Vermieter gesetzt, Sie haben lediglich einen Untermietvertrag.
Dieser Untermietvertrag kann durch Ihren Chef bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden.
Und bedeutet auch: Wenn der Vermieter Ihren Chef kündigt, sind Sie dann automatisch mit von der Partie.


mieter0485 11.05.2010 19:03

Die Frage ist eher: Kann der Hauptmieter im Mietvertrag von seinen Untermietern verlangen, erst bei dem gemeinsamen Unternehmen zu kündigen, bevor er einen aus dem Mietvertrag entlässt?

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