Feffek 17.03.2009 16:14
Hi,
wenn die Vermieterin Dir(Euch) die Kosten zur Beseitigung der Verschmutzung direkt in Rechnung stellen möchte, dann muss Sie rechtlich betrachtet auch den Nachweis erbringen können, dass Ihr die Verschmutzung verursacht habt. Kann Sie das (z.B. Zeugen etc.)? Wenn nicht, würde ich nix davon bezahlen.
Nehmen wir mal an Ihr hättet die Verschmutzung verursacht (z.B. bei dem gemeinsamen Einzug in die 2er-WEG), dann ist eine Kostenbeteiligung sicherlich nachvollziehbar. Jedoch für Dich nur zum Höchstsatz von 50 % der Gesamtkosten (welche Dir deine Vermieter ausführlich darlegen muss ? Originalrechnungen u.s.w.). Macht Sie diese nicht oder nur teilweise, ist eine Verrechnung mit der Kaution oder eine generelle Zahlung rechtlich nicht von Dir zu leisten bzw. bist du nicht verpflichtet zu zahlen. Die Idee mit dem Kostenvoranschlag solltest du unbedingt machen, um im Nachgang nicht von den Kosten überrascht zu werden.
Generell gilt: Wenn direkte Kosten einem auferlegt werden, muss auch der Nachweis erbracht werden, das diese von demjenigen/derjenigen verursacht wurden. Ggf. sprich den örtlichen Mieterverein an oder einen Fachanwalt.
* Im Zweifelsfall immer für den Angeklagten! *
Warst du es den? *smile*