Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe da eine Frage und versuche sie mal so gut wie möglich zu formulieren:

Wir wohnen seit 2003 in einem Zwei-Familienhaus in dem beide Wohnungen vermietet sind. Die Einheiten sind in etwa gleich groß (Wohnung, Garten, Keller, etc.). Die BK - Abrechnungen werden uns jährlich und fristgerecht vorgelegt und zumindest für unsere Einheit sind diese korrekt und werden stets pünktlich beglichen. Nachzahlungen waren eigentlich immer angefallen, sind für mich aber durch Gaspreis und langen Winter logisch zu erklären. Unser Nachbar/Mietmieter hat doppelt so hohe Nachzahlungen , welche meiner Ansicht nach durch übertriebenes Heizen´, übermäßiges Betreiben der Waschmaschine/Trockner (zeitweise mehrmals täglich), sowie das Mitwohnen eines Au-Pair Mädchen zu begründen ist. Da in der letzten Abrechnungsperiode kein Au-Pair mehr im Haus war, ist deren BK-Abrechnung auch deutlich geringer ausgefallen.

Wir haben nun folgendes Problem:

Da unsere Vermieterin und unsere Mitmieter sehr mitteilsame Wesen sind, wissen wir, das die Mietmieter seit dem Einzug noch keine BK-Abrechnung beglichen und akzeptiert haben (wg. angeblicher Falschabrechnung). Dies alles ist uns noch relativ egal, da es uns nichts angeht.

Nun verhält es sich aber so, das der VM damals eine Firma mit dem ablesen betraut hat und diese dann die Abrechnung erstellt. Die Rechnung wird dann an den VM versendet, welcher diese begleicht und von den Mietparteien den jeweiligen Anteil einfordert.
Da diese Firma aber Geld kostet, möchte der VM nun direkt mit dem Wasseranbieter in Verbindung treten, was ich persönlich nur begrüße. Der Wasseranbieter sagt aber, das er nur beide Parteien übernimmt. Solange es aber Unstimmigkeiten mit einer Mietpartei und dem Zwischenableser/VM gibt, kann es nicht umgestellt werden.
Da aber der VM immer in Vorleistung geht, kann die Unstimmigkeit nur zwischen dem VM und dem Mieter sein.

Was kann ich nun machen, um a) den Energieanbieter zu wechseln und b) nicht Opfer dieses Zwistes zu werden. Ich sehe nicht ein, weiterhin eine Ablesefirma zu bezahlen, nur weil unser Mitmieter nicht zahlt.

Ich hoffe ich habe keine verwirrt.
Stichwörter: nebenkosten + anbieterwechsel

3 Kommentare zu „Nebenkosten Anbieterwechsel ?”

Susanne Experte!

Also: Du bezahlst die Abrechnungsfirma nicht-das sind Verwaltungskosten für den Vermieter, die darf er nicht an seine Mieter weiterberechnen.
Es ist nur richtig, dass der VM in Vorleistung geht, er muss das Geld bei seinen Mietern "eintreiben", zur Not sollte er mal in einen Anwalt investieren, der die Sache klärt.
I.d.R. hat der Mieter ein Konto bei der Abrechnungsfirma, auf das die NK-Vorauszahlungen der Mieter eingehen und die Rechnungen der Versorger abgehen. Ist dieses Konto nicht gedeckt, muss entweder der VM das tun oder die Abrechnungsfirma kann auch den Vertrag kündigen.
Falls Ihr Probleme mit der Verteilung der Wasserkosten habt, sollte der Vermieter auf Messung ausweichen und Wasseruhren anbringen lassen, da sieht der Mieter am besten, was verbraucht wird.

Horatio

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Also wenn ich das richtig verstehe, sollte es mir egal sein, ob eine Abrechnungsfirma "dazwischen" hängt oder nicht ? Da werde ich die BK-Abrechnung mal überprüfen.

Grundsätzlich sind die Wasserwege bei uns im Haus getrennt und werden durch Zähler/Wasseruhren gemessen.
Mir ging es nur um das generelle Thema Anbieterwechsel.

Soweit ich weiß kommunizieren die beiden Parteien Mieter/Vermieter diesbezüglich nur per Anwalt miteinander.

Susanne Experte!

Also wolltest Du den Vertrag (Wasser) direkt mit dem Versorger abschließen und die würden nur das gesamte Haus versorgen wollen und der Nachbar ist dagegen?

Klar: der Versorger kann im Gegensatz zum Vermieter bei Nichtzahlung das Wasser abdrehen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.